Aktuelles aus Heinsberg

Aktuelle Coronaschutzregelungen bei Gremiensitzungen


Nach der Coronaschutzverordnung in der ab dem 20. August 2021 gültigen Fassung gilt bei Überschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 auch für kommunale Gremiensitzungen die sog. 3G-Regel. Dies bedeutet, dass eine Sitzungsteilnahme auch für die Besucher*innen von öffentlichen Gremiensitzungen eine nachgewiesene Immunisierung oder Testung voraussetzt. Der erforderliche Nachweis einer Immunisierung (vollständig geimpft oder genesen) oder Testung (nicht älter als 48 Stunden) wird beim Zutritt kontrolliert.