Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner Sitzung am 30.6.2021 eine neue Friedhofssatzung sowie Friedhofsgebührensatzung beschlossen.
Damit erweitert die Stadt Heinsberg unter anderem die möglichen Bestattungsarten. Mit der neuen Satzung möchte die Stadt Heinsberg der großen Nachfrage nach neuen Bestattungsformen, wie Baumurnenwahlgräbern, Kolumbarien und Aschestreufeldern nachkommen.
Das Ziel ist es, auf den städtischen Friedhöfen eine vielfältige und breite Bestattungskultur zu etablieren.
Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind durch die Überarbeitung der Satzung geschaffen worden. Die zur praktischen Umsetzung notwendigen Umstrukturierungen und baulichen Vorkehrungen werden nun folgen. So werden die neuen Bestattungsformen Kolumbarien und Aschestreufelder zunächst nur auf den Friedhöfen Heinsberg, Oberbruch, Dremmen, Waldenrath und Karken geschaffen.
Zudem wird durch die Überarbeitung der Satzung es künftig zulässig, auf den Wiesengräbern in der Zeit vom 15. Oktober eines jeden Jahres bis zum 15. März des Folgejahres Blumenschmuck etc. niederzulegen.