Anträge können noch bis zum 31.8.2021 gestellt werden - Alle Informationen zum Antragsverfahren
Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für die von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie Landwirte bereit.
Die Soforthilfen können im Rahmen der Richtlinien ab sofort bei der Stadt Heinsberg beantragt werden. Alle Informationen zum Soforthilfeprogramm der Landesregierung finden Sie unter folgendem Link Soforthilfe Land NRW
Hierzu sind die Vordrucke des Landes NRW (siehe untenstehende Links) zu verwenden.
Bei Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen das Bürgertelefon des Landes von montags bis freitags zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Rufnummer 0211 / 4684 – 4994 zur Verfügung.
Um von der Flutkatastrophe betroffene Unternehmen mit einem besonders hohen Finanzierungsbedarf möglichst schnell und unbürokratisch unterstützen zu können, haben das nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerium, die NRW.BANK und die Bürgschaftsbank NRW gemeinsam eine neue „Akutberatungsstelle Hochwasserhilfe“ eingerichtet. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.nrwbank.de/de/die-nrw-bank/dafuer-stehen-wir/unwetter-hilfe/#gro%C3%9Fe%20Unternehmen
Unternehmen und Freiberufler, die unmittelbar und mittelbar von der Flutkatastrophe betroffen sind und einen Finanzierungsbedarf von 100.000 Euro oder mehr haben, können sich für eine Erstberatung an folgende E-Mail wenden: Hochwasser-NRW@nrwbank.de. Um schnell und effizient Rückmeldungen geben zu können, sind folgende Erstinformationen zum Vorhaben nötig:
· Kurzbeschreibung des Unternehmens (Sitz, PLZ, Rechtsform, Branche, Gründungsjahr, Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl)
· Finanzierungshöhe
· Kurzbeschreibung des Hochwasserschadens und Schadenshöhe
· Wesentliche geplante Maßnahmen
Zudem stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Heinsberg unter folgenden Rufnummern ebenfalls gerne zur Verfügung:
Für Privatpersonen: 02452 / 14 - 333 (Frau Weist und Frau Arndt)
Für Unternehmen - auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe -, Gewerbetreibende sowie freiberuflich und selbständig Tätige: 02452 / 14 - 8010 (Herr Dahmen) und 02452 / 14 – 8011 (Frau Keulen)
Besetzt sind die Rufnummern der Stadt Heinsberg zu folgenden Zeiten:
Montag: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag: – Donnerstags 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Die Anträge können mit einfacher (eingescannter) Unterschrift per E-Mail (stadt@heinsberg.de), auf dem Postweg oder persönlich im Rathaus zu den vorgenannten Öffnungszeiten eingereicht werden.
Die Auszahlung der Soforthilfen erfolgt regelmäßig als Überweisung. Für Hilfeleistungen an Privatpersonen ist grundsätzlich aber auch eine Barauszahlung möglich. Für diesen Fall ist vorab ein Termin zu vereinbaren.
Unter den folgenden Links finden Sie die Antragsformulare: