Die generelle Sperrung der städtischen Sport- und Mehrzweckhallen, Bürgerhallen
sowie Vereins- und Sportheime ist aufgehoben und somit ist eine Nutzung unter
Einhaltung der Auflagen der zurzeit gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW
wieder möglich. Die Auflagen sind zwingend einzuhalten.
Auf der Internetseite des Ministeriums finden Sie eine Veröffentlichung der wichtigsten
Informationen über die derzeit geltenden Regelungen in Nordrhein-Westfalen.
Siehe http://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.
Coronaschutzverordnung und aktuelle Informationen