Die Stadt Heinsberg vergibt ab dem 01.01.2022 insgesamt 39 Standplätze für die Aufstellung von 70 Altkleidercontainern an einen geeigneten Bewerber im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens.
Die Sondernutzung über 39 Standorte auf städtischen Grundstücken wird befristet bis zum 31.12.2022. Die Standorte sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Bei der Aufstellung der Altkleidercontainer ist zu gewährleisten, dass:
die Container einheitlich und farblich dezent gestaltet sind und eine Grundfläche von 1,20 m x 1,20 m nicht überschreiten;
die Container mit Kontaktdaten in Form eines Aufklebers (Name der Firma, Anschrift, Telefonnummer eines Ansprechpartners) versehen sind;
die telefonische Erreichbarkeit des Ansprechpartners werktags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr gewährleistet ist;
eine Leerung der Container mindestens einmal wöchentlich, bei Bedarf und nach Aufforderung durch die Stadt auch häufiger, durchgeführt wird;
eine Reinigung bzw. Müllbeseitigung im Bereich des Standortumfeldes bei jeder Leerung und auf Abruf innerhalb von 24 Stunden erfolgt;
keine Fremdwerbung auf den Containern angebracht ist;
alle aufgestellten Container in regelmäßigen Abständen, mindestens halbjährlich, gewartet werden;
die Standorte auf Anweisung der Stadt Heinsberg jederzeit verändert werden können (die Umsetzung der Container muss innerhalb von drei Werktagen erfolgen) und sämtliche Standorte wie vorgegeben durch den Auftragnehmer verpflichtend zu betreiben sind. Änderungen sind ausschließlich mit vorhergehender Zustimmung der Stadt Heinsberg möglich.
Die Stadt Heinsberg erhebt eine Sondernutzungsgebühr (einschließlich Verwaltungsgebühr) für die oben genannten Standplätze in Höhe von 173,25 € jährlich pro Altkleidercontainer. Über die Zuteilung wird in einem Losverfahren zwischen allen geeigneten Bewerbern entschieden. Geeignet ist, wer die untenstehenden Kriterien erfüllt. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Organisationseinheiten von Wohlfahrtsorganisationen teilnehmen können, wenn sie ein eigenes Rechtssubjekt darstellen bzw. eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Die Vergabe der Standorte erfolgt gebündelt an einen Anbieter. Bewerbungen für Einzelstandorte werden nicht berücksichtigt.
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes;
Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Euro;
Anzeigebestätigung der Unteren Abfallbehörde nach § 18 KrWG;
Benennung eines konkreten Ansprechpartners (Telefonnummer, E-Mail, postalische Erreichbarkeit);
Fotos inkl. Angaben zu Größe und Farbe der verwendeten Container;
Zertifikate der verwendeten Container (z. B. TÜV, DEKRA, CE, GS) und
Angaben zu Referenzen
Bewerbungen sind bis zum 12.11.2021, 10:00 Uhr, in einem verschlossenen Umschlag mit dem deutlich sichtbaren Stichwort „Bewerbungsverfahren Altkleidercontainer Stadt Heinsberg“ bei der Stadt Heinsberg, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 419, Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg, einzureichen.
Stadt Heinsberg
Amt für Stadtentwicklung und Bauverwaltung
Bereich Abfallwesen
Herr Scheufen, Zimmer 609
Tel. 02452 14-6031
E-Mail: abfall@heinsberg.de