Aufgrund der erheblichen Belastungen für Geschäftsbetriebe des Einzelhandels und der Gastronomie in Folge der pandemischen Einschränkungen der vergangenen Jahre verzichtet die Stadt Heinsberg darauf, Sondernutzungsgebühren für genehmigte Sondernutzungen, die in Zusammenhang mit dem typischen Geschäftsbetrieb stehen, für das Jahr 2022 zu erheben.