Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das gesamte Stadtgebiet die vorhandene bzw. geplante Bodennutzung dar. Der Plan regelt insbesondere, wo und was gebaut werden darf. Der Flächennutzungsplan schafft dabei i.d.R. aber keine direkten Baurechte, sondern ist zunächst behördenverbindlich. Eine Konkretisierung der Inhalte erfolgt durch Bebauungspläne und Ortslagensatzungen, die für kleinere Teilräume des Stadtgebietes aufgestellt werden.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Heinsberg stammt aus dem Jahr 1976. Das Planwerk beinhaltet inzwischen eine Vielzahl von Änderungen, die nach und nach vorgenommen wurden, um die Planung an aktuelle Erfordernisse anzupassen. Mittlerweile bedarf der Plan hinsichtlich seiner Bestands- und Prognosedaten wie auch der Ziele der gemeindlichen Entwicklung insgesamt einer Aktualisierung. Außerdem haben sich die Gesetze, insbesondere im Umweltrecht, geändert. Darüber hinaus gilt es auch die veränderten Rahmenbedingungen, wie Klima- und demografischer Wandel, Zuwanderungen aus dem Ausland und Bedeutungszuwachs erneuerbarer Energien, mit ihren z.T. erheblichen Auswirkungen auf die künftige Stadtentwicklung zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund soll der Flächennutzungsplan nun im Zuge der Neuaufstellung zu einer zukunftsfähigen Grundlage für die künftige räumliche Stadtentwicklung der Stadt Heinsberg gemacht werden.
Die Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplans erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft post welters + partner, Architekten und Stadtplaner/büro grünplan in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Stadt Heinsberg. Das insgesamt über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren angelegte Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gliedert sich klassisch in die beiden zentralen Schritte der Erarbeitung des Vorentwurfes und des Entwurfes. Vorgeschaltet ist in Heinsberg ein sog. informelles Verfahren, in dessen Rahmen wesentliche Inhalte des Flächennutzungsplanes, z.B. neue Wohnbau- und Gewerbeflächen, diskutiert werden.
Jetzt sind Sie gefragt – die Stadt Heinsberg lädt alle interessierten BürgerInnen ein, sich über das Instrument des Flächennutzungsplanes zu informieren und insbesondere zu erfahren, wo in Ihren Ortsteil neue Bauflächen geplant sind. Folgende BürgerInnen-Informationsveranstaltungen sind im Frühjahr 2022 geplant:
Beginn jeweils: 18:00 Uhr │Einlass jeweils ab 17:30 Uhr | ||
05.05.2022 | Heinsberg | Begegnungsstätte Heinsberg Apfelstraße 60 |
10.05.2022 | Karken | Bürgerhalle Karken Am Woom 2 |
12.05.2022 | Oberbruch mit Grebben, Eschweiler, Hülhoven, Bleckden | Festhalle Oberbruch Carl-Diem-Straße 6 |
17.05.2022 | Waldenrath, mit Straeten, Scheifendahl, Pütt, Erpen, Dorath | Turnhalle Straeten Römerstraße 60 |
19.05.2022 | Dremmen | Mehrzweckhalle Dremmen Sebastianusstraße |
23.05.2022 | Kirchhoven + Lieck | Turnhalle Kirchhoven Waldfeuchter Str. 209-211 |
24.05.2022 | Porselen + Horst | Turnhalle Porselen Ullrichstraße 3 |
01.06.2022 | Kempen + Unterbruch mit Theberath | Bürgerhaus Kempen Oberstraße 61 |
02.06.2022 | Schafhausen mit Schleiden | Mehrzweckhalle Schafhausen Kuhlertstraße 81 |
08.06.2022 | Randerath mit Uetterath, Himmerich, Baumen, Berg | Turnhalle Randerath Hermannsstraße 21a |
09.06.2022 | Aphoven + Laffeld | Feuerwehrgerätehaus in Aphoven, Talstraße 3 |
Parallel zur Veranstaltungsreihe wird es auch Informationen auf der Projekt-homepage heinsberg-fnp.heimatidee.de geben. Hier besteht die Gelegenheit, die Flächenvorschläge zu bewerten bzw. zu kommentieren. Jeweils nach den Veranstaltungen werden auch online weitergehende Informationen zu den Planungen in den Ortsteilen freigeschaltet. Schauen Sie auch hier vorbei!
Darüber hinaus haben die BürgerInnen im weiteren Verfahren des Flächennutzungsplans Gelegenheit sich aktiv in die Planungen einzubringen. Über vorgesehene Termine wird die Stadt Heinsberg frühzeitig informieren.