Um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus auch für die Beschäftigten der Stadtverwaltung Heinsberg so gering wie möglich zu halten, möchten wir nochmals darum bitten, alle Angelegenheiten möglichst telefonisch oder online zu erledigen.
Bei unaufschiebbaren Anliegen, die einen Besuch im Rathaus erforderlich machen, soll vorab ein Termin vereinbart werden. Für Besuche im Rathaus ist unaufgefordert ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Des Weiteren besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Rathaus (OP- oder FFP2-Maske).
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den bekannten Rufnummern (auch auf dem Serviceportal der Stadt Heinsberg einsehbar) oder über die Zentrale der Stadt Heinsberg unter der Rufnummer 02452/14-0.
Für Meldeangelegenheiten steht zusätzlich unsere Online-Terminvergabe zur Verfügung. Grundsätzlich können diverse Dienstleistungen online erledigt werden. Nutzen Sie hierzu den Bereich „Serviceportal“ auf unserer Homepage.
Personen, die Erkältungssymptome aufweisen, werden gebeten, ihr Anliegen telefonisch zu erledigen oder durch eine Vertretungsperson erledigen zu lassen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!