Aktuelles aus Heinsberg

Landtagswahl am 15. Mai 2022


  • Briefwahlantrag

    Diese Option stand nur bis zum 11. Mai 2022 zur Verfügung.

  • Datenschutzrechtliche Hinweise zum Briefwahlantrag

    Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DSGVO

    aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten

    Für die Bearbeitung eines Wahlscheinantrages werden bei Ihnen personenbezogene Daten erhoben. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Datenschutzhinweise:

     

     

    1. Angaben zum Verantwortlichen

    Stadt Heinsberg –Der Bürgermeister-
    Apfelstraße 60
    52525 Heinsberg
    Telefon: 02452/14-0
    Fax: 02452/14-1095
    E-Mail:  stadt@heinsberg.de
    Internet: www.heinsberg.de

     

     

     

    2. Angaben zum Datenschutzbeauftragten

    Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Heinsberg
    Apfelstraße 60
    52525 Heinsberg
    Telefon: 02452/14-1410
    E-Mail: datenschutz@heinsberg.de

     

     

    3. Angaben zur Aufsichtsbehörde

    Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:
    Kavalleriestr. 2-4
    40213 Düsseldorf
    Telefon: 0211/38424-0
    Telefax: 0211/38424-10
    E-Mail:  poststelle@ldi.nrw.de

    Internet: www.ldi.nrw.de

     

     

     

    4. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung

    Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen im Onlineverfahren. Nachfolgende Daten werden erhoben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohn- und ggf. abweichende Versandanschrift.

    Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von
    § 17 Landeswahlordnung.

     

     

    5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

    Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten ist das Hauptamt der Stadt Heinsberg.

    Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt.

     

     

     

    6. Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung dieser Dauer

    Die Daten werden bis längstens 60 Tage vor der nächsten Landtagswahl gespeichert.

     

     

    7. Rechte der Betroffenen

    Bei der Erhebung personenbezogener Daten stehen Ihnen grundsätzlich folgende Rechte zu:

    Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

    Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

    Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

    Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)

    Die spezialgesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gemäß § 18 Abs. 10 Landeswahlordnung gehen den allgemeinen Regelungen vor.  

     

     

    8. Widerrufsrecht bei Einwilligung

    Sofern Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Heinsberg eingewilligt haben, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.

     

     

     

    9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

    Sie haben das Recht, bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Beschwerde einzulegen. Die Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 3.

     

     

     

    10. Pflicht zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

    Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen, allerdings ist die Ausstellung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ohne Ihre Angaben nicht möglich.

     

     

     

  • Bekanntmachungen

  • Wahlhelfer/in werden

    Haben Sie Interesse an einer Wahlhelfertätigkeit? Möchten Sie Demokratie hautnah erleben und als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand vor Ort oder in einem Briefwahlvorstand mitwirken?

    Als Wahlhelfer/in unterstützen und überwachen Sie die Stimmabgabe im Wahllokal und sorgen für einen ordnungsgemäßen Wahlablauf. Nach der Wahl ermitteln sie das Wahlergebnis im jeweiligen Stimmbezirk. Als Mitglied eines Briefwahlvorstandes obliegt Ihnen die Feststellung des Briefwahlergebnisses.

    Mitwirken kann grundsätzlich jede volljährige Person mit deutscher Staatsangehörigkeit, die mindestens seit dem 16. Tage vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen für eine Hauptwohnung gemeldet ist.

    Die Stadt Heinsberg nimmt gerne Kontaktdaten bereitwilliger und motivierter Wahlhelfer/innen entgegen.

    Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Heinsberg (Frau Büskens, Tel.: 02452/14-1021 bzw. Herr Cordewener, Tel.: 02452/14-1010) gerne zur Verfügung. Interessierte können sich telefonisch an das Wahlamt wenden oder eine E-Mail an stadt@heinsberg.de senden. 

  • Informationen zur Landtagswahl

    Umfangreiche Informationen zur Landtagswahl 2022 stellt der Landeswahlleiter über das Internetportal

    https://www.im.nrw/landtagswahl-2022

    bereit.

  • Wahlamt der Stadt Heinsberg

    Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Heinsberg.

    Kontaktdaten:                  
    Stadt Heinsberg, Der Bürgermeister, -Wahlamt-
    Apfelstraße 60
    52525 Heinsberg
    Telefon:  
    02452/ 14-1021              
    02452/ 14-1010 
    Telefax:                
    02452/ 14-1095
    E-Mail: stadt@heinsberg.de

  • Wahlergebnis

    Über den folgenden Link können Sie am Wahlsonntag, den 15. Mai 2022 ab 18:00 Uhr das vorläufige Wahlergebnis der Stadt Heinsberg abrufen. 

    https://wahlen.regioit.de/1/LW2022/05370016/praesentation/index.html