Leider ist es wegen fehlender Unterbringungskapazitäten nicht mehr möglich, geflüchtete Menschen aus der Ukraine ohne Zuweisung durch die Bezirksregierung aufzunehmen. Sollte Ihnen daher keine private Unterkunft zur Verfügung stehen, ist es erforderlich, dass Sie sich zunächst zu der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) nach Bochum zu begeben, um sich dort registrieren zu lassen:
Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA)
Tel.: 02931 82-6600
E-Mail: lea.asyl@bra.nrw.de
Geöffnet:
Montags- bis Freitags:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstags, Sonn- und an Feiertagen:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Personen, die privat aufgenommen oder der Stadt Heinsberg zugewiesen wurden, müssen sich zunächst beim Einwohnermeldeamt registrieren lassen und dann umgehend einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Kreises Heinsberg stellen. Beizufügen ist eine Passkopie sowie eine Kopie der Meldebescheinigung. Die Anträge erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt oder beim Sozialamt. Nach Eingang des entsprechenden Antrages bei der Ausländerbehörde wird Ihnen zunächst eine sogenannte Fiktionsbescheinigung übersandt, bevor Ihnen abschließend eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wird.
Mit Ablauf des Monats in dem die Fiktionsbescheinigung erteilt wird, sind Sie grundsätzlich anspruchsberechtigt nach dem SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) falls Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem Einkommen oder Vermögen sicherstellen können.
Sollten Sie den Zeitraum bis zur Erteilung der Fiktionsbescheinigung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, erhalten Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG). Hierzu können sich an das Sozialamt der Stadt Heinsberg wenden:
Für die Vorsprache ist die Vereinbarung eines Termines per Telefon oder per E-Mail erforderlich.
Frau Franken : 02452/ 14-5016
Frau Schöne : 02452/ 14-5015
Frau Kremers : 02452/ 14-5011
Frau Schneider: 02452/14-5019
Frau ten Bosch: 02452/14-5018
Per Mail: sozialamt@heinsberg.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Heinsberg:
https://service.kreis-heinsberg.de/dienstleistungen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/387631/show
oder bei der Bezirksregierung Arnsberg