Aktuelles aus Heinsberg

Wahl der (Jugend-)Schöffinnen und (Jugend-)Schöffen


Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Rat der Stadt Heinsberg und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidatinnen/Kandidaten vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen. Gesucht werden Bewerber*innen, die im Stadtgebiet wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt der Schöffinnen/Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Mehr Infos unter: www.schoeffenwahl.de

Interessentinnen und Interessenten bewerben sich für das Amt der Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen bis zum 15.02.2023 beim Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Heinsberg, Tel.: 02452/14-3011 o. -3012 / E-Mail: ordnungsamt@heinsberg.de.

Bewerbungsformular Jugendschöffin/Jugendschöffe (PDF)

Bewerbungsformular Schöffin/Schöffe (PDF)