Aktuelles aus Heinsberg

Die Stadt Heinsberg bekommt einen Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)


Der Rat der Stadt Heinsberg hat auf gemeinsamen Prüfauftrag der CDU und FDP Fraktion hin, in seiner Sitzung am 27.9.2022 beschlossen, dass bei der Stadt Heinsberg ein Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) eingeführt werden soll.

Der KOD soll aus einem Team mit drei Vollzeitstellen bestehen. Zudem soll ein Dienstwagen angeschafft werden, der entsprechend der vorzunehmenden Tätigkeiten ausgestattet sein wird.

Die Einführung eines KOD resultiert daraus, dass sich die Aufgaben im Bereich des städtischen Ordnungsamtes in der letzten Zeit massiv erhöht haben. Gründe hierzu liegen darin, dass illegale Müllablagerung aber auch Störungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stark zugenommen haben. Neben eigenen Feststellungen häufen sich zudem auch die Beschwerden der Bürger. Auch die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen sollen durch den KOD kontrolliert und überwacht werden.

Bereits seit einigen Jahren vergibt die Stadt Heinsberg bestimmte Überwachungstätigkeiten im öffentlichen Raum an einen externen Sicherheitsdienstleiter, die sog. „City Streife“ und „Lago Streife“. Diese sind jedoch nicht befugt, Hoheitsrechte durchzusetzen. Demnach dürfen sie ordnungsbehördliche Aufgaben, wie z. B. die Aussprache von Platzverweisen, Verwarn- oder Bußgeldern, Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen von Personen als auch die Sicherstellung und Verwahrung von Sachen nicht vornehmen.

Aus diesen Gründen hatte der Rat bereits im März beschlossen, dass die Verwaltung prüfen möge, durch welche Maßnahmen (in personeller und materieller Hinsicht) eine Steigerung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erreicht werden kann. Die Verwaltung kam zu dem Ergebnis, dass dies durch den Aufbau eines KODs aus stadteigenem Personal möglich ist.

Die Mitarbeitenden des KODs sind für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im gesamten Stadtgebiet Heinsberg zuständig.

Wird gegen geltende rechtliche Vorgaben (Gesetze, Verordnungen und Satzungen) verstoßen, schreitet der KOD ein. Hierbei kann ein Platzverweis, ein Verwarn- oder Bußgeld oder eine Anordnung zur Gefahrenabwehr ausgesprochen werden.

Der KOD soll für jeden im Stadtgebiet sichtbar und erlebbar sein. Die Erfahrung anderer Städte und Gemeinden zeigt, dass die Mitarbeiter des KODs von den Bürgerinnen und Bürgern deutlich wahrgenommen und ihre Arbeit positiv bewertet wird. Auch die objektive Sicherheit kann dadurch gestärkt werden, dass verschiedene Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten präventiv verhindert bzw. in der Nachverfolgung effektiver geahndet werden können.

 

Die Qualifikation der Mitarbeiter ist einer der wichtigsten Bausteine im Aufbau des KODs.

Neben rechtlichem Wissen und körperlichen Fähigkeiten (z.B. zur Selbstverteidigung) sind auch soziale Handlungskompetenzen wichtige Voraussetzungen für den Einsatzdienst.

Da eine Stellennachbesetzung eines aus Altersgründen ausscheidenden Außendienstmitarbeiters des Rechts- und Ordnungsamtes bereits durch einen Mitarbeiter, der die Qualifikation für die Arbeit eines KODs besitzt, erfolgt ist, kann nunmehr kurzfristig mit dem Aufbau des KODs begonnen werden.

In Zukunft soll ein Team von drei Vollzeitbeschäftigten hauptsächlich im Spätdienst im Stadtgebiet unterwegs sein. Jeweils zwei Beschäftigte werden jeden Tag im Einsatz sein.

Bürgermeister Kai Louis begrüßt den neuen Mitarbeiter des KOD Roger Walterscheid

Bürgermeister Kai Louis begrüßt den Beschluss des Rates sehr: „Die Einführung des neuen kommunalen Ordnungsdienstes wird einen wichtigen Beitrag im Hinblick auf die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens bei den Bürgerinnen und Bürgern leisten.“