Die Stadt Heinsberg möchte in Zukunft Geschwindigkeitsbegrenzungen flexibel und ortsbezogen anwenden und schließt sich daher der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ an.
Bereits über 900 Städte, Gemeinden und Landkreise unterstützen diese Idee. Bisher beschränkt das Straßenverkehrsrecht die Flexibilität der Kommunen noch erheblich ein. Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen ist nur für wenige konkret definierte Ausnahmetatbestände zulässig, die zudem umfassend begründet werden müssen.
„Die Kommune kann die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht flexibel und ortsbezogen anordnen“, so Bürgermeister Kai Louis. Es gehe darum, selbst zu entscheiden, wo Tempo 30 sinnvoll ist.
Die im Juli 2021 gegründete Initiative setzt sich auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung des Rechtsrahmens ein. Städte und Gemeinden sollen so mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimits innerhalb geschlossener Ortschaften erhalten.
Bildunterschrift: Bürgermeister Kai Louis