Aktuelles aus Heinsberg

Neue Straßenreinigungs- und Gebührensatzung


Zum 1. Januar 2024 tritt die überarbeitete Fassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Heinsberg in Kraft, die die Pflichten bei Straßenreinigung und Winterwartung auf Fahrbahnen und Gehwegen klärt und regelt.

Neu bei der übertragenen Winterwartungspflicht ist, dass ab kommendem Jahr beim Streuen der Gehwege bei Eis- und Schneeglätte die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen verboten ist. Nur abstumpfende Streumittel wie Granulate, Split oder Sand dürfen noch verwendet werden.

Das Streuen von Salz ist nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Eisregen, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, erlaubt.

Auch an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie zum Beispiel Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegsabschnitten kann ebenfalls noch mit Salz gestreut werden.