Im April 2022 begann mit der Bewilligung durch das Land NRW die Umsetzung des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte“. Ende dieses Jahres läuft die Förderung aus. Mit dieser Unterstützung konnten in der Heinsberger Innenstadt insgesamt acht, teilweise seit Monaten leerstehende Ladenlokale, wieder vermietet werden. Die Förderung führte zu einer Reduzierung der Kaltmieten um 80 Prozent. Für die meisten Vermietungen wurden bereits Anschlussmietverträge unterschrieben, so dass dadurch kein erneuter Leerstand zu erwarten ist.
Ab Januar 2024 wird das „Sofortprogramm Innenstadt“ vom neuen Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW“ ersetzt. Mit 35 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung damit auch weiterhin Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen. Auch die Stadt Heinsberg hatte im Frühjahr dieses Jahres diese Fördermittel beantragt, um weiterhin innovative Ladenkonzepte zu unterstützen, Heinsberg als Einkaufsstadt zu stärken und noch attraktiver zu werden.
„Nun haben wir vom Land NRW die Bewilligung unseres Antrags in Höhe von rund 500.000 Euro erhalten,“ freut sich Bürgermeister Kai Louis. „Die erfolgreiche Innenstadtbelebung kann also mit Unterstützung des neuen Programms intensiviert werden. Durch die aktive Umsetzung des Sofortprogramms haben wir viele positive Erfahrungen gesammelt, Kontakte geknüpft und ein Netzwerk zwischen Eigentümern und Mietinteressenten aufgebaut. Insgesamt hat unsere Wirtschaftsförderung bei über 30 Objekten an einer Weitervermietung mitgewirkt. Da sind wir sehr stolz drauf und können jetzt weiter an dieser wichtigen Aufgabe arbeiten.“
Anfragen liegen bereits von Vermietern, aber auch Mietinteressenten vor. „Auch im nächsten Jahr freuen wir uns auf weitere für die Innenstadt und ihre Besucher attraktive Neueröffnungen“, so Louis weiter.
Interessierte können sich unter 02452-14-8011 oder citymanagement@heinsberg.de melden und ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Bildunterschrift (v.r.): Bürgermeister Kai Louis und Bettina Walde, Citymanagement, mit dem Zuwendungsbescheid