Im Stadtgebiet Heinsberg wurden am 25.01.2023 in der Zeit von 13.15 Uhr bis 16.30 Uhr Jugendschutzkontrollen in Form von Testkäufen durchgeführt.
Mitarbeiter des städtischen Rechts- und Ordnungsamtes, des kommunalen Ordnungsdienstes sowie des Jugendamtes führten gemeinsam mit Jugendlichen Testkäufe in insgesamt 20 Objekten durch. Aufgesucht wurden Kioske, Supermärkte, Getränkemärkte und Tankstellen.
In sechs Fällen wurden den Jugendlichen Tabakwaren bzw. Spirituosen verkauft, welche laut Jugendschutzgesetz erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden dürfen.
Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren infolge der Verstöße wurden durch die Stadt Heinsberg eingeleitet.
Die Stadt Heinsberg appelliert an alle Betreiber von Verkaufsstellen, die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einzuhalten und empfiehlt, sich insbesondere bei jungen Kunden immer das Ausweisdokument vorzeigen zu lassen.
Selbstverständlich werden auch zukünftig Jugendschutzkontrollen im Stadtgebiet Heinsberg auf verschiedene Art und Weise durchgeführt. Diese Kontrollen sollen alle Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere die Gewerbetreibenden und ihre Angestellten für den Jugendschutz sensibilisieren.
Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind kein Kavaliersdelikt!
Insbesondere in den kommenden Wochen vor Karneval als auch an den Karnevalstagen werden verstärkt Kontrollen durch die Behörden durchgeführt und bei Verstößen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die im Regelfall auch zur Festsetzung von Bußgeldern führen.