Die Stadt Heinsberg hat das Förderprogramm „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ ins Leben gerufen um Bürgerinnen und Bürger bei ihren Bemühungen zu unterstützen, sich aktiv für den Klimaschutz einzusetzen. Ziel ist es, gemeinsam eine lebenswerte und klimaresiliente Stadt Heinsberg zu verwirklichen.
Das Programm besteht aus den Bausteinen:
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Kostenfreie Verteilaktion von Bäumen und Heckenpflanzen
- Photovoltaikanlagen
- Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)
Gefördert wird zum Einen die Umsetzung von Haus- und Dachflächenbegrünungen. Diese Maßnahmen werten nicht nur das Gebäude auf, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Begrünung von Gebäuden führt zu einer Verbesserung des Stadtklimas und steigert ebenfalls die Artenvielfalt.
Darüber hinaus erfolgt eine kostenfreie Verteilaktion von Bäumen und Heckenpflanzen an Selbstabholer. Bei den zu verteilenden Bäumen und Heckenpflanzen werden heimische, tief wurzelnde Bäume und trockenheitsresistente Hecken kostenfrei ausgegeben. Pro Haushalt kann ein Baum und/ oder zwei Meter Heckenpflanzen abgeholt werden.
Ein weiterer wichtiger Baustein zu einer klimafreundlichen Stadt ist die Erzeugung erneuerbarer Energie. Die Stadt Heinsberg unterstützt mit dem Förderprogramm den Erwerb einer Photovoltaikanlage oder eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerk). Die Photovoltaikanlage muss durch den Antragstellenden beim Netzbetreiber (derzeit Alliander Netz Heinsberg GmbH) angemeldet und im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Gefördert werden nur Photovoltaikanlagen an Dach und Fassade, welche durch eine Fachfirma aus der Region eingebaut werden.
Beim Kauf eines Steckersolargerätes, oft auch als Balkonsolargerät bezeichnet, muss ebenfalls durch den Antragstellenden im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist hingegen nicht notwendig.
Das Förderprogramm mit einem Volumen von 40.000 Euro ist gültig für das Stadtgebiet Heinsberg und kann von Privatpersonen genutzt werden, die ihren Erstwohnsitz in der Stadt Heinsberg haben. Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab dem 1. April 2024 möglich. Das Antragformular, die Richtlinie zum Förderprogramm und ein Informationsblatt zur Datenverarbeitung befinden sich auf der Web-Seite der Stadt unter https://service.heinsberg.de/home.
Bildunterschrift: Bürgermeister Kai Louis