Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.
Für die Stadt Heinsberg besteht die Verpflichtung bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen.
Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist nicht Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Heinsberg. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung.
In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürgerinnen und Bürger über die Aufstellung des Lärmaktionsplans informiert sowie die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Heinsberg auf dem Online-Portal „Beteiligung NRW“ des Landes Nordrhein-Westfalen für Beteiligungen der Öffentlichkeit dargestellt. Im Zeitraum vom 19. Dezember 2023 bis 26. Januar 2024 bestand die Möglichkeit, über das Online-Portal eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Heinsberg mitzuteilen.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Anmerkungen mit Hinweisen zu Problemsituationen und Vorschlägen zur Verbesserung der Lärmsituation wurde nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Dieser wurde am 11. März 2024 in der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Verkehrsausschusses vorgestellt.
Jetzt erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt. Zudem erfolgt eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und anderen Behörden.
Die Beteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Heinsberg für Bürgerinnen und Bürger erfolgt wieder über das Online-Portal „Beteiligung NRW“ https://beteiligung.nrw.de/portal/heinsberg/beteiligung/themen/1006399.
Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans können im Zeitraum vom 19. März 2024 bis 3. Mai 2024 abgegeben werden.