Angesichts der aktuellen Witterungsverhältnisse erinnert die Stadt Heinsberg alle Bürgerinnen und Bürger an ihre Verpflichtungen gemäß der Kehr- und Winterdienstsatzung. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit auf Gehwegen und Straßen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Winterwartung bis zur Straßenmitte:
Die Verpflichtung zur Schneeräumung und Streuung erstreckt sich grundsätzlich bis zur Mitte der Straße. Sollte sich auf einer Straßenseite nur eine reinigungspflichtige Anliegerin oder ein reinigungspflichtiger Anlieger befinden, umfasst die Reinigungspflicht die gesamte Straßenfläche.
Gehwege freihalten:
Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1,50 Metern von Schnee zu räumen, um Fußgängern ein sicheres Passieren zu ermöglichen.
Eis- und Schneeglätte beseitigen:
Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte Streugut auszubringen. Dabei ist die Verwendung von Streusalz oder anderen auftauenden Stoffen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten nur in besonderen Gefahrensituationen, wie bei starken Vereisungen oder an gefährlichen Stellen, etwa Treppen und steilen Gehwegen. Alternativ sollen abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt genutzt werden.