Der Rat der Stadt Heinsberg hat in seiner jüngsten Sitzung das Förderprogramm „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung 2025“ beschlossen. Ziel des Programms ist es, durch gezielte Förderungen die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu unterstützen und die Stadt noch besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.
Das Programm basiert auf dem integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Heinsberg, das im Dezember 2021 verabschiedet wurde. Bereits im Jahr 2024 wurden durch ein erstes Förderprogramm zahlreiche Maßnahmen angestoßen. Die Erfahrungen aus der Umsetzung des diesjährigen Programms flossen in die Optimierung für das kommende Jahr ein.
Die Mittel für das Förderjahr 2025 wurden auf Grundlage der Nachfrage aus dem Vorjahr neu verteilt, das Volumen des Förderprogramms von 40.000 Euro blieb gleich.
Das Programm besteht aus den Bausteinen:
- Dach- und Fassadenbegrünung
- Kostenfreie Verteilaktion von Bäumen und Heckenpflanzen
- Photovoltaikanlagen
- Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)
Gefördert wird zum einen die Umsetzung von Fassaden- und Dachflächenbegrünungen. Diese Maßnahmen werten nicht nur das Gebäude auf, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Begrünung von Gebäuden führt zu einer Verbesserung des Stadtklimas und steigert ebenfalls die Artenvielfalt.
Darüber hinaus erfolgt eine kostenfreie Verteilaktion von Bäumen und Heckenpflanzen an Selbstabholer. Bei den zu verteilenden Bäumen und Heckenpflanzen werden heimische, tief wurzelnde Bäume und trockenheitsresistente Hecken kostenfrei ausgegeben. Pro Haushalt kann ein Baum und/oder zwei Meter Heckenpflanzen abgeholt werden.
Ein weiterer wichtiger Baustein zu einer klimafreundlichen Stadt ist die Erzeugung erneuerbarer Energie. Die Stadt Heinsberg unterstützt mit dem Förderprogramm den Erwerb einer Photovoltaikanlage oder eines Steckersolargerätes (Balkonkraftwerk). Die Photovoltaikanlage muss durch den Antragstellenden beim Netzbetreiber (derzeit Alliander Netz Heinsberg GmbH) angemeldet und im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Gefördert werden nur Photovoltaikanlagen an Dach und Fassade, welche durch eine Fachfirma aus der Region eingebaut werden.
Beim Kauf eines Steckersolargerätes, oft auch als Balkonkraftwerk bezeichnet, muss dieses ebenfalls durch den Antragstellenden im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist hingegen nicht notwendig.
Das Förderprogramm ist gültig für das Stadtgebiet Heinsberg und kann von Privatpersonen genutzt werden, die ihren Erstwohnsitz in der Stadt Heinsberg haben. Eine Antragsstellung ist voraussichtlich ab dem 1. April 2025 möglich. Das Antragformular, die Richtlinie zum Förderprogramm und ein Informationsblatt zur Datenverarbeitung befinden sich ab dem vorgenannten Startdatum im Serviceportal der Stadt unter https://service.heinsberg.de/home.
Bildunterschrift: Bürgermeister Kai Louis