Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)
Kurztext
Die Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Heinsberg bestehen.
Leistungsbeschreibung
Eine Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen, Reisegewerbekarten
- öffentliche Ausschreibungen
- Taxi / Mietwagengewerbe
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