Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

  • Kurztext

    Die Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Heinsberg bestehen.

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Bescheinigung in Steuersachen (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

    Zum Beispiel:

    • die Erteilung einer Gaststättenkonzession
    • Schank- und Speisewirtschaft
    • Spielhallen, Reisegewerbekarten
    • öffentliche Ausschreibungen
    • Taxi / Mietwagengewerbe

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