Sicherheit bei Veranstaltungen
Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen stellen aufgrund ihrer besonderen Gefährdungspotentiale für eine Vielzahl von Menschen, auch eine Herausforderung für die Ordnungsbehörden dar. Das Thema Veranstaltungssicherheit findet im Laufe der letzten Jahre, besonders im Nachgang zu den tragischen Ereignissen der Loveparade 2010, eine immer größere Beachtung. Sicherheitsanforderungen, die früher als nachrangig empfunden wurden, werden heute als selbstverständlich angesehen.
Die Planung von Veranstaltungen jeglicher Art beginnt mit der Analyse der bekannten und zu erwartenden Gefährdungspotentiale. Die Definition des Gefährdungspotentials einer Veranstaltung kann nicht alleine an der zu erwartenden Besucherzahl festgemacht werden, sondern erfordert jeweils eine Einzelfallabschätzung. Entscheidend ist, ob- und in wie weit ein erhöhtes Gefährdungspotential vorliegt. Deswegen ist es für uns sehr wichtig, dass Sie uns als Veranstalter bereits frühzeitig in Ihre Planungen einbeziehen und uns umfassend über das Vorhaben informieren.
Es gibt viele unterschiedliche Arten von Veranstaltungen, die natürlich jeweils unterschiedliche Sicherheitsanforderungen notwendig machen. Ob eine Veranstaltung besondere Maßnahmen erforderlich macht - oder auch nicht, muss im Einzelfall durch die zuständige Ordnungsbehörde geprüft werden. Grundsätzlich sind dabei folgende Merkmale zu berücksichtigen:
- Anzahl der Besucher
- Veranstaltungsort
- Zielgruppe
- Flucht- und Rettungswege
- Brandsicherheitswache
- Sanitätswachdienst
- Sicherheitsdienst / Ordnungsdienst
- Infrastruktur
Die Stadt Heinsberg hat eine zentrale Ansprechstelle für Veranstaltungssicherheit eingerichtet.
Alle Veranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Heinsberg sind mittels ausgefülltem Erhebungsbogen der zentralen Ansprechstelle für Veranstaltungssicherheit anzuzeigen. Diese Mitteilungen werden auf mögliche Genehmigungspflichten hin überprüft. Kurzfristig nach Eingang des ausgefüllten Erhebungsbogens erhält der Veranstalter eine Rückmeldung, wie die geplante Veranstaltung seitens der Ordnungsbehörde eingestuft wird und ob bzw. welche Sicherheitsanforderungen und/oder Genehmigungen hieraus erforderlich werden.
Mindestens 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn benötigen wir von Ihnen umfassende Angaben zu der geplanten Veranstaltung mittels des vorgefertigten Erhebungsbogens, um Sie bestmöglich beraten zu können. Bei Großveranstaltungen ist ein Vorlauf von mindestens 6 Monaten erforderlich, um die Sicherheitsplanung mit allen zu beteiligenden Stellen abzustimmen.
Bei Unklarheiten oder offenen Fragen nehmen Sie frühzeitig mit der zentralen Ansprechstelle der Ordnungsbehörde Verbindung auf, um ein reibungsloses Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. Diese steht Ihnen gerne auch schon zu Beginn der Planungsphase einer Veranstaltung zur fachtechnischen Beratung bereit und versucht im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen für die möglichen Sicherheitsherausforderungen eine Lösung anzubieten.
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