Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Leistungsbeschreibung
Nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg werden u. a. Freizeit- und Bildungsmaßnahmen bezuschusst, wie zum Beispiel
- Erholungsmaßnahmen (außerörtlich)
- Wochenendmaßnahmen
- Ferienspiele
- Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen
- berufsvorbereitende Maßnahmen
- etc.
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Frist
Antragsfrist bis zum 15. Mai eines jeden Jahres
Dokumente