Leichenpass
Kurztext
Erlaubnis zur Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland
Leistungsbeschreibung
Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.
Rechtsgrundlage
Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)
Erforderliche Unterlagen
- Todesbescheinigung
- Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
- Amtsärztliches Zeugnis oder nach § 159 Abs. 2 StPO erteilte Genehmigung
Kosten
25,00 € Verwaltungsgebühr