Leichenpass

  • Kurztext

    Erlaubnis zur Beförderung von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß § 17 Bestattungsgesetz NRW sind die Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass zulässig.

  • Rechtsgrundlage

    Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Todesbescheinigung
    • Bescheinigung der Eintragung des Sterbefalls durch den Standesbeamten
    • Amtsärztliches Zeugnis oder nach § 159 Abs. 2 StPO erteilte Genehmigung
  • Kosten

    25,00 € Verwaltungsgebühr