Bescheinigung über alleiniges Sorgerecht / Negativbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Sind oder waren Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet und haben die alleinige elterliche Sorge, so dient die Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung) als Nachweis, dass Sie die alleinige gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes sind.
Zuständig für die Ausstellung der Negativbescheinigung ist das Jugendamt Ihres Wohnortes.
Das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes führt ein Register über abgegebene Sorgeerklärungen (Sorgeregister).
Rechtsgrundlage
§ 58 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Erforderliche Unterlagen
Benötigt werden:
- die Geburtsurkunde des Kindes sowie
- Ihr Personalausweis oder Reisepass.
Weiterführende Informationen
Bitte beachten Sie die folgenden Sprechzeiten:
- Mo. - Do. 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Hinweise
- Sie sind in Heinsberg wohnhaft
Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt der Stadt Heinsberg. - Sie sind nicht in Heinsberg wohnhaft
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren derzeitigen Wohnort zuständige Jugendamt.
- Sie sind in Heinsberg wohnhaft
Dokumente