Außenstart und/oder Außenlandungen von Flugkörpern
Kurztext
Anzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu einem Außenstart bzw. einer Außenlandung
Leistungsbeschreibung
Die Behörde prüft nach Eingang der formlosen Anzeige durch den Betreiber die Verhältnismäßigkeit der Erlaubnis nach Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Die flugrechtlichen Angelegenheiten unterliegen der Prüfung u. a. der zuständigen Bezirksregierung.Rechtsgrundlage
Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), ergänzende Vorschriften
Erforderliche Unterlagen
formlose Anzeige, diese muss jedoch folgende Daten enthalten:
- Wer fliegt? (Betreiber, Flugverantwortlicher, Pilot)
- Wo soll gestartet oder gelandet werden? (Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstück)
- Wie ist die Flugroute? (Kartenmaterial: Auszug Grundkarte 1:5000)
- Was soll starten bzw. landen? (Drohne, Helikopter, Ballon, etc.)
- Anlass der Unternehmung?
- Wann wird gestartet bzw. gelandet? (Datum, Uhrzeit)
Frist
Zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme
Dokumente