Außenstart und/oder Außenlandungen von Flugkörpern

  • Kurztext

    Anzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu einem Außenstart bzw. einer Außenlandung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Behörde prüft nach Eingang der formlosen Anzeige durch den Betreiber die Verhältnismäßigkeit der Erlaubnis nach Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
    Die flugrechtlichen Angelegenheiten unterliegen der Prüfung u. a. der zuständigen Bezirksregierung.

  • Rechtsgrundlage

    Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), ergänzende Vorschriften

  • Erforderliche Unterlagen

    formlose Anzeige, diese muss jedoch folgende Daten enthalten:

    • Wer fliegt? (Betreiber, Flugverantwortlicher, Pilot)
    • Wo soll gestartet oder gelandet werden? (Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstück)
    • Wie ist die Flugroute? (Kartenmaterial: Auszug Grundkarte 1:5000)
    • Was soll starten bzw. landen? (Drohne, Helikopter, Ballon, etc.)
    • Anlass der Unternehmung?
    • Wann wird gestartet bzw. gelandet? (Datum, Uhrzeit)
  • Frist

    Zwei Wochen vor der geplanten Maßnahme

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende