Schwerbehindertenausweis
Leistungsbeschreibung
Bei Fragen rund um den Schwerbehindertenausweis klicken Sie bitte auf folgenden Link:
Serviceportal des Kreises Heinsberg - Feststellung der SchwerbehinderungIm Kreis Heinsberg erfolgt die Antragsannahme, Sachbearbeitung und Festlegung des Grades der Behinderung durch die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg.
Die Kreisverwaltung Heinsberg ist unter folgender Rufnummer zu erreichen: 02452/13-0
Erst- und Änderungsanträge sind auch bei der Stadtverwaltung Heinsberg erhältlich.
Rechtsgrundlage
§ 152 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Formulare
Dokumente