Wirtschaftliche Jugendhilfe
Leistungsbeschreibung
In dem Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe erfolgt die rechtliche Umsetzung und die wirtschaftliche Betreuung aller Hilfeleistungen (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe, usw…) sowie die Heranziehung zu den Kosten zu den gewährten Leistungen nach dem zweiten und dritten Kapitel des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Rechtsgrundlage
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)