Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtung)

  • Leistungsbeschreibung

    Das Jugendamt der Stadt Heinsberg beurkundet:

    • Die Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Mutter, dies ist vor und nach der Geburt möglich (diese Beurkundung ist grundsätzlich auch beim Standesamt möglich).
    • Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern, dies ist vor und nach der Geburt möglich.
    • Die Verpflichtung zum Kindesunterhalt (Unterhaltstitulierung).

    Die Beurkundung kann online beantragt werden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt.

  • Hinweise

    Bitte nutzen Sie für eine Terminabsprache die Onlinedienstleistung. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende