Beurkundungen (Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, Unterhaltsverpflichtung)
Leistungsbeschreibung
Das Jugendamt der Stadt Heinsberg beurkundet:
- Die Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Mutter, dies ist vor und nach der Geburt möglich (diese Beurkundung ist grundsätzlich auch beim Standesamt möglich).
- Die Sorgeerklärung der nichtverheirateten Eltern, dies ist vor und nach der Geburt möglich.
- Die Verpflichtung zum Kindesunterhalt (Unterhaltstitulierung).
Die Beurkundung kann online beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen wird individuell zur Verfügung gestellt.
Hinweise
Bitte nutzen Sie für eine Terminabsprache die Onlinedienstleistung. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.