Elternbeiträge für Kinderbetreuung
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Heinsberg erhebt Elternbeiträge nach der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk der Stadt Heinsberg in der derzeit gültigen Fassung für die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und in Tagespflege.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der gewählten Betreuungsform, dem Betreuungsumfang und dem Elterneinkommen.
Rechtsgrundlage
Formulare