Jugendpflege

  • Leistungsbeschreibung

    Das Aufgabenspektrum umfasst die kommunale- Kinder und Jugendarbeit, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie Teilbereiche der Jugendhilfeplanung. Dies erfolgt zumeist in enger Kooperation mit Schulen, freien Trägern, Vereinen und Polizei.

    Im Rahmen der Jugendpflege erfolgt die fachliche Begleitung der Mitarbeiter/innen in der mobilen Jugendarbeit sowie die Beratung von freien Trägern der Jugendarbeit. Zum Aufgabenkreis der Jugendpflege gehört auch die Durchführung von Veranstaltungen zu aktuellen Themen der Jugendarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.

    Gleichzeitig wird Kindern und Jugendlichen in der Stadt Heinsberg die Möglichkeit geboten, bei der Planung und Gestaltung des städtischen Freizeitangebots für Kinder und Jugendliche mitzuwirken.

  • Rechtsgrundlage

    • Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
    • Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Heinsberg in der derzeit gültigen Fassung
  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende