Einbürgerung

  • Leistungsbeschreibung

    Ausländer, die in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden möchten, müssen bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einen förmlichen Antrag stellen.
    Sofern die Voraussetzungen vorliegen und alle benötigten Unterlagen vollständig sind, wird der Antrag zur Entscheidung der zuständigen Kreisverwaltung übersandt.

  • Rechtsgrundlage

    Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • Erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen einem Einbürgerungsantrag beigefügt werden müssen, ist u. a. vom Familienstand, der Staatsangehörigkeit, etc. abhängig.

  • Voraussetzung

    Ausländer, die in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik (für Asylberechtigte u. Flüchtlinge 6 Jahre / für Ehegatten Deutscher 3 Jahre) Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis (jedoch nicht nach den §§ 16, 17, 22, 23 Abs. 1, 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz)
    • Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II
    • Keine Verurteilung wegen einer Straftat zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu mehr als 90 Tagessätzen
    • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland (Einbürgerungstest)
    • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
    • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
    • Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit (im Regelfall)
  • Kosten

    Evtl. anfallende Gebühren sind bei der Kreisverwaltung Heinsberg zu erfragen.

  • Hinweise

    Die förmliche Antragstellung erfolgt beim Ordnungsamt der Stadt Heinsberg. Die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag trifft die Kreisverwaltung Heinsberg.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende