Namensänderung (personenstandsrechtlich)
Kurztext
Neben der öffentlich-rechtlichen Namensänderung gibt es auch verschiedene Möglichkeiten der personenstandsrechtlichen Namensänderung.
Leistungsbeschreibung
Im Standesamt gibt es die Möglichkeit der personenstandsrechtlichen Namensänderung. In folgenden Fällen kommt eine personenstandsrechtliche Namensänderung in Betracht:
- Änderung der Reihenfolge der Vornamen,
- Wiederannahme des Geburtsnamens nach Auflösung der Ehe,
- Ablegung der Hinzufügung/Voranstellung zum Ehenamen während der Ehe,
- Einbenennung (Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind ihren Ehenamen erteilen.),
- Angleichung der Namensführung an das deutsche Recht (Eine Person, die ihre Namen nach ausländischem Recht erworben hat und die nun z.B. durch Einbürgerung dem deutschen Namensrecht unterliegt, kann ihre Namen durch Erklärung mit Wirkung für die Zukunft an das deutsche Namensrecht angleichen.),
- Namenserteilung (Der Elternteil, dem die elterliche Sorge alleine zusteht, kann dem Kind den Familiennamen des anderen Elternteils erteilen),
- Namensbestimmung (Der sorgeberechtigte Elternteil oder die sorgeberechtigten Eltern können den Namen des Kindes bei bestimmten Voraussetzungen neu bestimmen).
Erforderliche Unterlagen
Wegen der Vielfältigkeit der zu beachtenden Vorschriften, wenden Sie sich bitte an Ihr Standesamt.
Kosten
- 30,00 Euro Änderung der Reihenfolge der Vornamen
- 21,00 Euro für alle anderen personenstandsrechtlichen Namenserklärungen
- 9,00 Euro für die Bescheinigung über die Namensänderung
Weiterführende Informationen
Neben einer personenstandsrechtlichen Namensänderung besteht ggf. die Möglichkeit einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung.
Auskünfte und Anträge hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Behörde: Kreis Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg