Melde- / Aufenthalts- / Lebensbescheinigung / Haushaltsbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Vorlage bei Behörden werden häufig schriftliche Bestätigungen über eigene Daten aus dem Melderegister gefordert. Der Antrag kann durch persönliche Vorsprache, durch Bevollmächtigung einer dritten Person oder durch Online-Antrag erfolgen. Grundsätzlich ist die Identität nachzuweisen.

     Wird ausdrücklich nach einer Lebensbescheinigung oder Haushaltsbescheinigung verlangt, kann diese nur bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.

  • Rechtsgrundlage

    § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass 
    • ggf. eine formlose Vollmacht mit Ausweis des Vollmachtgebers, Gebühren
  • Kosten

    Eine Bescheinigung kostet 9,00 Euro, für Rentenzwecke erfolgt die Bescheinigung gebührenfrei


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