Kampfmittelüberprüfung
Leistungsbeschreibung
Bei Auffinden eines Kampfmittels ist zwingend Folgendes zu beachten:
- Unverzüglich das Rechts- und Ordnungsamt verständigen, Tel.: 02452-143013. Außerhalb der Geschäftszeiten ist die Polizei, Tel. 110 zu informieren.
- Kampfmittel keinesfalls berühren, anfassen etc.
- Zugang zur Fundstelle bis zum Eintreffen des Ordnungsamts sichern
Insbesondere im 2. Weltkrieg wurde das Stadtgebiet Heinsberg schwer getroffen. Neben alliierter Luftangriffe fanden hier auch zahlreiche Bodenkampfhandlungen statt. Daher befinden sich noch zahllose Kampfmittel im Erdreich.
Es kann beim Rechts- und Ordnungsamt online (siehe Onlinedienstleistung) ein Antrag auf Luftbildauswertung vom Grundstückseigentümer gestellt werden. Diesem wird ein Auszug aus der Grundkarte 1:5000 mit dem sichtbar und klar markierten Flurstück beigefügt. In der Folge untersucht die zuständige Bezirksregierung anhand überlieferter Dokumente diese Fläche. Das weitere Vorgehen wird dann im Einzelnen mit dem Eigentümer besprochen.
Rechtsgrundlage
Kampfmittelverordnung, ergänzende Vorschriften
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Luftbildauswertung (beantragt und unterzeichnet durch den Grundstückseigentümer oder einer beauftragten Person)
- Kartenausschnitt 1:5000 aus der Grundkarte
Kosten
Die Überprüfung des Grundstücks (Luftbildauswertung) ist gebührenfrei. Eine evtl. Sondierung bzw. Räumung des Grundstücks ist kostenfrei, sofern es sich nicht um eine ehemalige Bundesliegenschaft handelt.
Dokumente