Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen (Festumzüge)

  • Leistungsbeschreibung

    Im Zusammenhang mit diversen Brauchtumsveranstaltungen und einhergehenden Festumzügen im öffentlichen Verkehrsraum, ist eine Genehmigung der Ordnungsbehörde notwendig.

    Im Rahmen eines Festumzuges sind die evtl. erforderlichen Straßenzüge zu sperren und insbesondere an Einmündungen Warnposten einzusetzen.

  • Rechtsgrundlage

    • § 29 StVO
  • Erforderliche Unterlagen

    Für die Erlaubnis einer Veranstaltung auf öffentlichen Flächen hat der Veranstalter den ausgefüllten Antrag, inklusive der unterzeichneten Veranstaltererklärung und eines entsprechenden Versicherungsnachweises, spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung bei der Ordnungsbehörde vorzulegen.

  • Weiterführende Informationen

    Verkehrszeichen und weitere Absperrmaterialien sind vom Veranstalter selbst zu beschaffen und aufzustellen. 

  • Dokumente


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Zuständige Mitarbeitende