Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Leistungsbeschreibung

    Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, die

    • die Regelaltersgrenze vollendet haben,

    oder

    • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

    und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

     

    Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen erfolgt bei dem zuständigen Sachbearbeiter/-in des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg. Die Anspruchsvoraussetzungen werden hiernach im Einzelfall geprüft.

  • Rechtsgrundlage

    Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

  • Hinweise

    Zuständigkeiten:

    • Frau Goertz (Buchstaben: A – G)
    • Frau Peters (Buchstaben: H – J und P)
    • Frau Memenga (Buchstaben K - O)
    • Herr Preußker (Buchstaben: Q – Z)
  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende