Gewerbean-, Gewerbeum- oder Gewerbeabmeldung (Zweitschrift)

  • Kurztext

    Sie benötigen eine erneute Ausfertigung Ihrer Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung.

  • Leistungsbeschreibung

    Die Zweitschrift kann vom Gewerbetreibenden oder bei juristischen Personen vom Geschäftsführer/gesetzlichen Vertreter persönlich beim Rechts- u. Ordnungsamt – Gewerbeangelegenheiten beantragt werden.

  • Rechtsgrundlage

    Gewerbeordnung (GewO)

  • Erforderliche Unterlagen

    Ausweisdokument

  • Kosten

    • Die Zweitschrift einer Gewerbeanmeldung sowie einer Gewerbeummeldung kostet 15,00 €.
    • Die Zweitschrift einer Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende