Bewohnerparkausweis

  • Leistungsbeschreibung

    Die Bewohner der Heinsberger Innenstadt haben die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu erwerben. Dieser Parkausweis berechtigt zum Parken auf ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen, aber auch auf bestimmten gebührenpflichtigen Parkplätzen. Die Straßen der Innenstadt sind in sogenannte Parkbereiche eingeteilt. Hier ist die Adresse des Hauptwohnsitzes ausschlaggebend, zu welchem Parkbereich die jeweiligen Bewohner gehören.

    • Parkbereich A: Bewohner der Westpromenade Haus-Nr. 48-84, Liecker Straße bis Haus-Nr. 26, Gangolfusstraße, Apfelstraße, Rathausstraße, Kirchhovener Straße, Noethlichstraße, Körbergasse und Hochstraße vom Torbogen bis zum Beginn der Fußgängerzone
    • Parkbereich B: Bewohner der Hochstraße von der Einmündung Fußgängerzone bis zum Markt, Josefstraße, Erzbischof-Philip-Straße, Patersgasse und Klostergasse
    • Parkbereich C: Bewohner vom Beginn der Hochstraße bis zum Torbogen und dem Kirchberg
    • Parkbereich D: Bewohner der Weberstraße, Poststraße, Hochstraße vom Markt bis zur Einmündung Industriestraße, Stiftstraße und dem Markt
  • Rechtsgrundlage

    • 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO
  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
    • Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeuges
  • Voraussetzung

    Die Antragsteller müssen mit dem Hauptwohnsitz in einer der berechtigten Straßen gemeldet sein.

  • Kosten

    Der Bewohnerausweis kostet  30,00 €  pro Jahr. Die Gebühr ist mit der Geldkarte einzuzahlen oder unter Angabe des zugeteilten Kassenzeichens auf das Konto der Stadt Heinsberg zu überweisen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.

  • Verfahrensablauf

    Der Bewohnerparkausweis kann bei persönlicher Vorsprache im Rathaus direkt mitgenommen werden. Bei einem digitalen oder schriftlichen Antrag wird der Ausweis postalisch zugestellt.

  • Weiterführende Informationen

    Der Bewohnerparkausweis berechtigt nicht zum Parken auf sämtlichen Parkplätzen der Stadt Heinsberg. Lediglich das Parken auf den zum Parkbereich aufgelisteten Parkplätzen ist kostenfrei erlaubt. Ebenso besteht kein Anspruch auf einen freien Parkplatz.

  • Hinweise

    Im Falle von z.B. Stadtfesten oder ähnlichen Veranstaltungen müssen diverse Parkflächen freigehalten werden. Hierzu zählen ggf. auch Bewohnerparkplätze.

  • Dokumente


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende