Asylbewerberleistungen
Leistungsbeschreibung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten Asylbewerber sowie sonstige Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzen und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Leistungen werden auf Antrag erbracht. Die Antragsstellung erfolgt bei den Sachbearbeiterinnen des Sozialamts der Stadtverwaltung Heinsberg.
Rechtsgrundlage
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Hinweise
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Dokumente