Gewerbeummeldung
Kurztext
Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Betrieb, eine Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb der Gemeinde verlegt wird, der Gegenstand (Tätigkeit) des Gewerbes gewechselt oder auf Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird (z. B. durch Heirat).
Leistungsbeschreibung
Sollte eine von mehreren Tätigkeiten aufgegeben werden, der Nebenerwerb zum Haupterwerb werden, der Haupterwerb zum Nebenerwerb werden, sich die Wohnanschrift ändern, ein neuer gesetzlicher Vertreter bei einer juristischen Person benannt werden oder ein gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person ausscheiden, handelt es sich um sog. nicht meldepflichtige Gründe, dies bedeutet, dass Ihrerseits keine Gewerbeummeldung vorgenommen werden muss.
Rechtsgrundlage
§ 14 GewO
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (sofern nur ein Reisepass oder ausländischer Ausweis vorhanden ist, ist auch ein Nachweis bezüglich der Meldeadresse (Anmeldebescheinigung des Wohnsitz-Einwohnermeldeamtes) vorzulegen)
- Aufenthaltsbescheinigung
- bei Mietobjekten: Mietvertrag
- bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten: ein Nachweis über den Eintrag bei der Handwerkskammer
- bei erlaubnispflichtigen Gewerben: die Erlaubnis der zuständigen Behörde
Sie können sich auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht, Ihr Ausweisdokument (eine Kopie ist ausreichend) und ihr eigenes Ausweisdokument mitbringen sowie die ggfls. aufgrund der zukünftigen Tätigkeit zuvor beschriebenen erforderlichen Unterlagen.
Voraussetzung
Die Angaben müssen vollständig gemacht werden.
Die erforderlichen Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden.Kosten
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (Gesellschafter einer GbR)
Gebühr: 26,00 € - für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind (z. B. GmbH)
Gebühr: 33,00 €
- für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
Gebühr: 13,00 €
- für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (Gesellschafter einer GbR)
Formulare
Weiterführende Informationen
Beim Wegzug aus dem Stadtgebiet Heinsberg muss das Gewerbe bei der hiesigen Behörde abgemeldet werden und bei dem zuständigen Gewerbeamt des neuen/zukünftigen Betriebssitzes wieder angemeldet werden.
Sollten Sie nunmehr eine handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeit ausüben wollen, beachten Sie die Informationen unter der Dienstleistung „Gewerbeanmeldung“.
Sollten Sie nunmehr ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben wollen, beachten Sie die Informationen unter der Dienstleistung „Gewerbeanmeldung“.Frist
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der vorgenommenen Verlegung oder Änderung ummelden.
Zur rechtzeitigen Erstattung der Gewerbemeldung sind Sie somit verpflichtet.
Die Gewerbeummeldung ist folglich innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor oder nach der Verlegung oder Änderung (i. d. R. ein Monat) vorzunehmen.
Sollte die Verlegung oder Änderung länger als einen Monat zurückliegen, wird ein Verwarnungsgeld erhoben bzw. ein Bußgeldverfahren eingeleitet.Dokumente