Denkmalschutz
Kurztext
Angelegenheiten der Unteren Denkmalbehörde
Leistungsbeschreibung
- Eintragungen in die Denkmalliste und Führung der Denkmalliste der Stadt Heinsberg
- Erlaubnisse nach § 9 Denkmalschutzgesetz (Der Antrag kann online gestellt werden)
- Zuschüsse für kleinere private Denkmalpflegemaßnahmen
- Bescheinigungen für steuerliche Zwecke gem. § 40 DSchG
Rechtsgrundlage
Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG)
Kosten
Die Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Zwecke ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird gemäß §4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.2001 i.V.m. der Tarifstelle 4a.2 (GV.NRW.S. 262) erhoben.
Weiterführende Informationen
Von der Webseite der Bezirksregierung Köln können weitere Informationen und Dokumente heruntergeladen werden
Dokumente