Pflegekinderdienst

  • Leistungsbeschreibung

    Die sozialpädagogischen Fachkräfte des Pflegekinderdienstes informieren und beraten Pflegeeltern und Verwandte, die Kinder in ihre Familie aufnehmen wollen. Sie bereiten Eltern, das Pflegekind, die Pflegeeltern u.a. auf die Vermittlung vor. Sie erteilen die Erlaubnis zur Aufnahme eines Pflegekindes nach vorangegangener Überprüfung. Sie gestalten die Vermittlung kindgerecht aus und leisten die Beratung und Begleitung der Pflegefamilie, des Pflegekindes und der Eltern zu den Zielen der Hilfeplanung.

    Die Begleitung und altersgerechte Ausgestaltung regelmäßiger Kontakte der Eltern zum Kind dient dem Kontakterhalt, unterstützt die Integration des Pflegekindes in die Pflegefamilie und sichert zentrale biographische Zusammenhänge für das Kind zwischen zwei Familien.

  • Rechtsgrundlage

    Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

  • Hinweise

    Adoptionen:

    Die zentrale Stelle für Adoptionsvermittlungen im Kreis Heinsberg ist das Kreisjugendamt Heinsberg.
    Sie erreichen die Fachkräfte des Kreisjugendamtes Heinsberg unter der Rufnummer: 02452/135152.

  • Dokumente