Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Heinsberg
Kurztext
Anträge auf Schadensersatz werden durch das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Heinsberg bearbeitet und der GVV-Kommunalversicherung VVaG, Aachener Str. 952-958, 50933 Köln, zur Prüfung und etwaigen Regulierung zugeleitet.
Leistungsbeschreibung
Sofern Sie unverschuldet durch die Stadt Heinsberg geschädigt wurden, können Sie Schadensersatz beantragen (Haftpflichtanspruch).
Des Weiteren können Sie bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen Ihres Kindes in städtischen Schulen und Kindertagesstätten Schadensersatz beantragen.
Es besteht die Möglichkeit die Formulare als Online-Dienstleistung zu nutzen.
Die Formulare für die Schadenanzeigen stehen Ihnen auch als Download auf dieser Seite zur Verfügung. Diese sind dem Rechts- und Ordnungsamt bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben (einschl. Anlagen, z.B. Fotos, Kaufbelege o.ä.) zuzuleiten.
Hinweise
Die Einreichung von Anträgen und Anlagen löst nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch oder eine Zahlungsverpflichtung für die Stadt Heinsberg aus.
Dokumente