Betriebskosten für Kindertagesstätten
Leistungsbeschreibung
Tageseinrichtungen für Kinder erhalten vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Jugendamt der Stadt Heinsberg Zuschüsse zu den laufenden Betriebskosten (Personal- und Sachkosten.) Die Zuschüsse werden vom Stadtjugendamt Heinsberg bewilligt und ausgezahlt.
Rechtsgrundlage
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz)
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses. Der Antrag ist über KiBiz-Web zu stellen.