Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

  • Leistungsbeschreibung

    Eingliederungshilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern. Sie soll dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

    Es ist Aufgabe der Eingliederungshilfe, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

    Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn sie seelisch behindert sind. Das Jugendamt muss dazu die Stellungnahme eines Facharztes einholen. Facharzt und Form der Stellungnahme sind gesetzlich genau festgeschrieben.

  • Rechtsgrundlage

    Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

  • Dokumente