KiTa-Sozialarbeit

  • Leistungsbeschreibung

    Die „Kita-Sozialarbeit“ soll bildungsbenachteiligte Eltern dazu motivieren, vorhandene Angebote wie etwa die Erziehungsberatung, oder ambulante Erziehungshilfen des Jugendamtes rechtzeitig wahrzunehmen. Sie soll dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für alle jungen Menschen zu verwirklichen. KiTa - Sozialarbeit richtet sich besonders an das sogenannte „prekäre Milieu“, damit Chancengleichheit noch vor der Schule hergestellt werden kann. Es handelt sich um eine Anlauf- und Beratungsstelle für alle am KiTa-Leben des Kindes Beteiligten. Sie bietet fachlich kompetente Unterstützung, Beratung Begleitung und Soforthilfe in Krisensituationen

    Durch den niederschwelligen und aufsuchenden Charakter ist die KiTa-Sozialarbeit Prävention und Intervention zugleich.

    Zielgruppen

    Zielgruppen sind Familien deren Nachwuchs bis zum schulpflichtigen Alter in den kommunalen Kindertagesstätten oder über eine Tagespflege betreut werden. Ferner alle am Familien- und Kitaleben/Tagesmutter eingebundenen Akteure, wie die pädagogischen Fachkräfte der Kitas, Institutionen des Gesundheits- und Bildungswesens, sowie weitere individuell am Familienleben zum Wohl des Kindes beteiligte. Darüber hinaus dient die KiTa – Sozialarbeit den Allgemeinen Zielen und Aufgaben der Jugendhilfe nach der Maßgabe der §§ 1, 27-35 und § 81 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • Rechtsgrundlage

    Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

  • Hinweise

    Zuständigkeit Sachbearbeiter/Kontaktperson:

    • Standort Heinsberg

    Frau Zitz

    Buschheide 7

    Tel.: 02452/145165

    • Standort Oberbruch

    Frau van Daal

    Parkstraße 6a - 8

    Tel: 0151/52663355




Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende