Ombudsstelle der Jugendhilfe für die Jugendämter im Kreis Heinsberg

  • Leistungsbeschreibung

    Die Ombudsstelle der Jugendhilfe ist eine unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) haben.

    Kinder, Jugendliche und Erwachsene können sich unabhängig beraten lassen und Unterstützung erhalten. DIe Ombudsstelle der Jugendhilfe hilft Ratsuchenden kostenlos, die sich vom öffentlichen oder freien Jugendhilfeträger nicht ausreichend beteiligt, beraten, betreut und beschieden fühlen.

  • Rechtsgrundlage

    • Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • Voraussetzung

    Die Ombudsstelle der Jugendhilfe ist zuständig für die Jugendämter im Kreis Heinsberg:

    • Stadt Erkelenz
    • Stadt Geilenkirchen
    • Kreis Heinsberg
    • Stadt Heinsberg
    • Stadt Hückelhoven

     

    Zuständige Kontaktperson:

    Frau Gotzen-Schmitz

    Landwehr 17

    41812 Erkelenz

    Tel.: 02431-2874

    E-Mail: h.gotzen-schmitz@t-online.de


Zuständige Abteilungen