Gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 1 ff. der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) ist der Haushaltsplan Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Er besteht aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan, den Teilplänen und bestimmten Anlagen.
Seit dem Jahr 2016 veröffentlicht die Stadt Heinsberg neben dem Gesamtexemplar als PDF-Datei auch einen sogenannten „Interaktiven Haushalt“. Hier werden die städtischen Finanzen transparent und anschaulich dargestellt. Mit wenigen Klicks können hier Grafiken, Auswertungen und Vergleichswerte zum aktuellen Haushaltsplan abgerufen werden.